Geschichte der Metzgerinnung

 

Von Gottes Gnaden wir Maximilian Joseph (lll.) tun kund, daß die verbürgerten Metzger zu Prugg nächst Fürstenfeld ... gebeten haben, "nit nur gnädigst zu erlauben, eine Viertel Laad alda zu errichten, sondern "auch ihre unns vorgetragenen Säz- und Ordtnungen...gnädigst zu ratificieren."(1761)

(folgt genauer Wortlaut der 47 Artikel, hier die Zusammenfassung)

  1. Wer Meister werden will, muß sich beim verordneten Pixen-Meister des Handwerks gebührend anmelden;dieser begleitet den Kandidaten zum Herrn Prälat und zum Commissions-Gericht, wo er je um ein Handwerk anhalten muß. Der Pixen-Meister prüft, ob Bedenken vorhanden sind, trägt dann dem Gericht die Meinung des Handwerks vor und erwartet den Bescheid.

  2. Der Kandidat/Bewerber muß ehelich geboren sein, einen "Lehrenbrief" mit Nachweis von drei Jahren Lehrzeit bestizen und zwei Jahre Wanderschaft gemacht haben.

  3. In Anwesenheit des Pixenmeisters und des Gerichtsbeamten muß der Bewerber ein Rind aufarbeiten, ein Schwein schlachten und zerlegen, ein Kalb und ein Lamm stechen, häuten und zerteilen.

  4. Nach Anerkennung seiner Meisterschaft muß er so lange gesperrt bleiben, bis er eine Meisterstochter oder -Witwe geehelicht hat; dazu 2 Pfunde Pfennige in die Lad zahlen.

  5. Für ihre Mühen erhalten jeder Meister 1 fl. Der Handwers-Kommisar 1 fl 30 x vom Bewerber bezahlt.

  6. Das Meistermahl ist verboten, ebenso die "Zöhrungen" bei der Aufdingung und Freisprechung der Lehrlinge.

  7. Pixen-Meister: mindestens 2 Jahre lang; wird gewählt; die Entlassung und den Neuantritt muß dem Commissariat gemeldet werden bzw. geschieht durch das C.; der P. muß einen Eid vor dem C. ablegen (Wortlaut des Eides folgt im Text), wonach der P. darauf achten muß daß die Satzungen eingehalten werden.

  8. Der P. verwaltet ehrlich das Vermögen des Handwerks, verzeichnet die Strafen, Ausgaben und bringt diese in eine "soderbahre Pixen" ein (Art Schatzmeister).

  9. "Fähler beim Handwerk" sind abzustrafen: gegen Satzungen verstoßen 1-4 Pfund Wachs zu je 20x; "Injurien, Schelt- und Rauff-Händlen" werden vor Gericht ausgetragen, wobei die Hälfte der Strafe vom Handwerk abzustrafen ist.

  10. Meister und Knechten halten im Juli an einem Montag (kein Feiertag) ein Seelamt in St. Magdalena; Rangfolge beim Kommuniongang beachten; wer unentschuldigt oder mit wenig ausreichendem Grund fehlt, zahlt 1 Pfund Wachs, bei Wiederholung noch mehr.

 

   

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