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Metzgerinnung Fürstenfeldbruck

Herzlich Willkommen bei der Metzgerinnung Fürstenfeldbruck

Das Metzgerhandwerks ist ein gleichermaßen moderner wie traditioneller Beruf in einem der bedeutendsten und personalstärksten Handwerkszweige. Er bietet gute Ausbildungs- und sichere Arbeitsplätze, Kreativität und Teamarbeit - ebenso wie Dienstleistungs- und Servicedenken sind seine Stärken. Vielfältige Beschäftigungs- sowie Aufstiegsmöglichkeiten, eine gute Bezahlung bereits in der Lehre und ein interessanter Arbeitsplatz im Handwerk kennzeichnen die Zukunftsperspektiven.

  

Ausbildung zum Fleischer/in und Fleischerei-Fachverkäufer/in:

Es werden gute Leistungen in Deutsch und Rechnen erwartet. Die Lehrzeit beträgt drei Jahre und kann bei   überdurchschnittlichen Leistungen auf zwei Jahre verkürzt werden. Der Auszubildende besucht neben dem Ausbildungsbetrieb begleitend die Berufsschule. Die Zwischenprüfung ist Mitte des zweiten Lehrjahres. Innerhalb der Fleischerausbildung erfolgt nach zweieinhalb Jahren eine Spezialisierung auf einen der Schwerpunkte Schlachten, Verkaufen oder Herstellen von Feinkost und Konserven. Nach dem dritten Lehrjahr folgt in beiden Berufen dann die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammengesetzte Abschlußprüfung.

Weiterbildung

 

Das Metzgerhandwerk bietet eine Reihe interessanter Aufstiegsmöglichkeiten. Diese ermöglichen eine Fort- und Weiterbildung - sei es in Form von Seminaren, sei es in speziellen Bildungseinrichtungen. 

Stationen des Aufstiegs können sein: 

  • Verkaufsleiter/in

  • Betriebswirt/in

  • Fleischermeister/in

  • Fleischereitechniker/in

  • Lebensmitteltechnologe/login 

Geschäftsstelle

 

Hauptstr.12,  82256 Fürstenfeldbruck
Tel: 08141/ 92084

Fax: 08141/ 63324
E-Mail: info@khs-ffb.de

Vorstand

Widmann Christian

stellv. Obermeister
Fußberg 4 82216 Maisach

Kirmair Maximilian

Vorstandsmitglied
Augsburger Str. 4, 82110 Germering

Maier Robert

Vorstandsmitglied
Dorfstr.27a, 82178 Puchheim

Geschichte

Von Gottes Gnaden wir Maximilian Joseph (lll.) tun kund, daß die verbürgerten Metzger zu Prugg nächst Fürstenfeld ... gebeten haben, "nit nur gnädigst zu erlauben, eine Viertel Laad alda zu errichten, sondern "auch ihre unns vorgetragenen Säz- und Ordtnungen...gnädigst zu ratificieren."(1761)

(folgt genauer Wortlaut der 47 Artikel, hier die Zusammenfassung)

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  1. Wer Meister werden will, muß sich beim verordneten Pixen-Meister des Handwerks gebührend anmelden;dieser begleitet den Kandidaten zum Herrn Prälat und zum Commissions-Gericht, wo er je um ein Handwerk anhalten muß. Der Pixen-Meister prüft, ob Bedenken vorhanden sind, trägt dann dem Gericht die Meinung des Handwerks vor und erwartet den Bescheid.
     

  2. Der Kandidat/Bewerber muß ehelich geboren sein, einen "Lehrenbrief" mit Nachweis von drei Jahren Lehrzeit bestizen und zwei Jahre Wanderschaft gemacht haben.
     

  3. In Anwesenheit des Pixenmeisters und des Gerichtsbeamten muß der Bewerber ein Rind aufarbeiten, ein Schwein schlachten und zerlegen, ein Kalb und ein Lamm stechen, häuten und zerteilen.
     

  4. Nach Anerkennung seiner Meisterschaft muß er so lange gesperrt bleiben, bis er eine Meisterstochter oder -Witwe geehelicht hat; dazu 2 Pfunde Pfennige in die Lad zahlen.
     

  5. Für ihre Mühen erhalten jeder Meister 1 fl. Der Handwers-Kommisar 1 fl 30 x vom Bewerber bezahlt.
     

  6. Das Meistermahl ist verboten, ebenso die "Zöhrungen" bei der Aufdingung und Freisprechung der Lehrlinge.
     

  7. Pixen-Meister: mindestens 2 Jahre lang; wird gewählt; die Entlassung und den Neuantritt muß dem Commissariat gemeldet werden bzw. geschieht durch das C.; der P. muß einen Eid vor dem C. ablegen (Wortlaut des Eides folgt im Text), wonach der P. darauf achten muß daß die Satzungen eingehalten werden.
     

  8. Der P. verwaltet ehrlich das Vermögen des Handwerks, verzeichnet die Strafen, Ausgaben und bringt diese in eine "soderbahre Pixen" ein (Art Schatzmeister).
     

  9. "Fähler beim Handwerk" sind abzustrafen: gegen Satzungen verstoßen 1-4 Pfund Wachs zu je 20x; "Injurien, Schelt- und Rauff-Händlen" werden vor Gericht ausgetragen, wobei die Hälfte der Strafe vom Handwerk abzustrafen ist.
     

  10. Meister und Knechten halten im Juli an einem Montag (kein Feiertag) ein Seelamt in St. Magdalena; Rangfolge beim Kommuniongang beachten; wer unentschuldigt oder mit wenig ausreichendem Grund fehlt, zahlt 1 Pfund Wachs, bei Wiederholung noch mehr.

Mitgliedsfirmen

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